Kontakt
Pfarrkanzlei
Auskünfte, Anmeldungen, Terminvereinbarungen
Öffnungszeiten
-
Montag und Freitag
9:00 - 12:00
-
Mittwoch
14:00 - 18:00
Alexandra Pribyl
PfarrsekretärinTel. +43 (2216) 2239
leopoldsdorf@pfarrverband.org
Hinweis
Auf verschiedenen Internetseiten finden sich abweichende Öffnungszeiten unserer Pfarrkanzlei. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Zeiten immer unserem Internetauftritt!
Gesprächstermine
Nach vorheriger Vereinbarung in der Pfarrkanzlei oder mit den einzelnen Seelsorgern sind Gesprächstermine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich!
Melden Sie sich in der Pfarrkanzlei
Folgende Leistungen bietet Ihnen unser Pfarrverband
Taufe
Das Sakrament des Lebens
Zur Anmeldung bringen sie bitte folgende Dokumente in die Pfarrkanzlei mit:
-
Geburtsurkunde und Meldezettel des Täuflings
-
Taufscheine und wenn verheiratet Heiratsurkunde / Trauungsschein der Eltern
-
Taufschein des Paten
Wohnt der Täufling nicht in unserem Pfarrverband, benötigen wir die schriftliche Tauferlaubnis der Wohnpfarre. Bei der Anmeldung vereinbaren wir einen Termin für ein Gespräch mit dem Priester oder Diakon.
Erstkommunion
Eucharistie
Die Kinder der 2. Volksschulklassen werden unter Anleitung des Priesters von Tischmüttern/vätern vorbereitet an der ersten feierlichen Tischgemeinschaft mit der ganzen Pfarrfamilie teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt mit dem Taufschein in der Pfarrkanzlei.
Die Wochenstunden finden ab Februar statt und die Erstkommunion in der Osterzeit (meistens im Mai).
Firmung
Bewusste Bestätigung des christlichen Glaubens
Jugendliche, die im Jahr der Firmung das 14. Lebensjahr vollenden, werden in Kleingruppen unter Anleitung des Priesters von Firmbegleitern auf die Firmung vorbereitet.
Die Firmlinge bekommen Ende September/Anfang Oktober einen Brief mit allen Terminen und das Anmeldeformular zugeschickt.
Die Vorbereitungsstunden und einige verpflichtende gemeinsame Unternehmungen dienen den Jugendlichen dazu sich aktiv mit ihrem Glauben auseinanderzusetzen. Die Anmeldung erfolgt mit dem Taufschein in der Pfarrkanzlei.
Die Pfarrverbandsfirmung findet rund um die Pfingstzeit statt.
Trauung
Die Ehe ist ein einmaliges und lebenslang gelebtes Sakrament
Nicht nur die Hochzeit, auch die Ehe muss gut vorbereitet sein! Anmeldung in der Pfarrkanzlei mit den Dokumenten ein halbes Jahr vor der Trauung:
-
Lichtbildausweis
-
Meldezettel
-
Geburtsurkunde
-
Taufschein
Sollten sie schon einmal standesamtlich verheiratet gewesen sein Heiratsurkunde und Scheidungsdekret mitbringen. (Bei einer kirchlichen Vorehe, die Sterbeurkunde des ersten Ehepartners).
Weiters wird bei der Anmeldung ein Termin mit dem Priester oder Diakon zu einem Trauungsgespräch vereinbart und der Besuch eines Eheseminars ist vorgeschrieben.
Beichte
Aussprache / Versöhnung
Telefonische Terminvereinbarung
Monatliche Termine (Kapelle Obersiebenbrunn), Advent und Fastenzeit entnehmen sie bitte dem Wochenplan
Come back
Wiedereintritt
Sie haben Ihren Kirchenaustritt erklärt. "Mitglied" der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor der staatlichen Behörde erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war. Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben. Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Die Tür steht offen. Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, steht vor folgenden Fragen:
-
Was waren die Gründe für meinen Austritt, von welchen Motiven ließ ich mich leiten?
-
Welche Rolle in meinem Leben spielten damals, welche Rolle spielen heute Glaube und Kirche?
-
Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?
Krankenkommunion
Wenn durch Krankheit bedingt nicht die Heilige Messe besucht werden kann, und sie trotzdem die Heilige Kommunion empfangen wollen, rufen sie bitte in der Pfarrkanzlei an. Ein Priester oder Kommunionshelfer kommt zu ihnen!
Krankensalbung
Der Empfang des Sakramentes der Krankensalbung soll den Kranken in besonderer Weise mit Christus (d. h. wörtlich dem Gesalbten Gottes) verbinden. Darum soll der Kranke in jeder ernsten Krankheit das Sakrament der Krankensalbung empfangen, um so die stärkende Nähe des Herrn zu erfahren. Dieses Sakrament ist ein Sakrament der Lebenden, es will den Kranken keineswegs vorzeitig dem Tod überantworten. In der Gemeinschaft mit Christus wird der Kranke aber auch das Sterben bestehen, denn der Mensch ist zum Leben bestimmt und nicht zum Tod.
Begräbnis
Bitte kontaktieren Sie zuerst ein Bestattungsunternehmen. Im Regelfall setzt sich dieses dann mit uns in Verbindung. Danach meldet sich unser Sekretariat bei Ihnen zur Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Seelsorger und zur Organisation des Begräbnisses .
Sollte dies nicht der Fall sein, so melden Sie sich bitte im Sekretariat.